Kosten
Kosten
Meine Behandlungen sind private Leistungen, die vom Patienten selbst in vollständiger Höhe zu bezahlen sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH.
Die Dauer der Behandlung ist in der Regel 60 Minuten. Die Bezahlung erfolgt direkt am Anschluss der Behandlung in bar.
Aufgrund meiner Qualifikation gibt es die Möglichkeit, sich die Kosten für eine osteopathische Behandlung ganz oder anteilig erstatten zu lassen.
Bei der Osteopathie handelt es sich in erster Linie um eine Selbstzahler-Leistung, die vom Patienten selbst in vollständiger Höhe zu begleichen ist. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie jedoch als freiwillige Leistung anteilig. Information über die Erstattungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier: Kostenerstattung der Krankenkassen für Osteopathie - BV Osteopathie (bv-osteopathie.de)
Auch viele private Versicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstatten die Osteopathie ganz oder teilweise. Eine Erstattung ist dabei jedoch abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von dem jeweiligen Erstattungsverhalten der Krankenversicherung, etwaige Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der Versicherung und des von mir in Rechnung gestellten Betrags der Patient in jedem Fall selbst zu tragen hat.
Bitte setzen Sie sich am besten vor der ersten Behandlung mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen Sie sich über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erstattung.